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Neue Verordnung zu einwandigen Heizöltanks

und Glasfasertanks

§ 18 AwSV (seit 21. April 2017)

 

Seit 2017 sind einwandige Tanks oder Glasfasertanks ohne Sicherheitswanne laut der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeden Stoffen (AwSV)" nicht mehr zulässig.

Wir bieten Ihnen eine Nachrüstung der Tanks mit Sicherheitswanne bzw. eine Tankraumsicherung mit einer mobilen Schutzwand an.

Als zertifizierter Fachbetrieb nach § 19L / WHG für Öltanks und Ölgeräte, arbeiten wir eng mit einem Sachverständigen nach § 19 WHG / VAwS zusammen.

Dieser kann Ihnen ein Gutachten über den aktuellen Stand Ihrer Ölversorgung erstellen und auch die Abnahme nach der Nachrüstung durchführen.

KONTAKTIEREN SIE UNS!

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema unter der Telefonnummer 08662 / 490 25 01 zur Verfügung und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot!

HIER können Sie alles in der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" nachlesen.

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